Preise Aktiv-Sport-Wochen

Preisübersicht für alle unsere Sportangebote, sowie Unterkünfte und Mahlzeiten für Schulsportwochen in Podersdorf am See

Jetzt anfragen

Sportangebote

Unterkünfte

Caterings für die Mahlzeiten

Leih-Fahrräder

Alle Preisangaben pro Person.

Buchungsbedingungen

Eine Reservierung für Sportwochen oder Landschulwochen muss in schriftlicher Form bis spätestens 10. Dezember unter Angabe der Schülerzahlen erfolgen. Nach der verbindlichen Reservierung wird eine Anzahlung von 25 % pro Person des Gesamtpreises in Rechnung gestellt und ist auf unser auf der Rechnung angeführtes Konto zu überweisen.

Folgende Stornofristen sind bei Stornierung zu beachten

  • Bis 2 Monat vor dem Ankunftstag fällt keine Stornogebühr an; Anzahlung wird retourniert.
  • Bis 6 Wochen vor dem Ankunftstag verbleibt die gesamte Anzahlung als Stornogebühr und wird nicht retourniert.

  • Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 65 % vom gesamten Arrangementpreis, abzüglich der Anzahlung.

  • In der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis, abzüglich der  Anzahlung.

Teilnahmebedingungen für die angebotenen Sporteinheiten

Die Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an der Veranstaltung erfolgt hinsichtlich sporttypischer Risiken auf eigene Gefahr. Der Schülerin bzw. dem Schüler, bei beschränkter Geschäftsfähigkeit jedenfalls auch dessen gesetzlicher Vertretung, ist daneben auch bewusst, dass aufgrund unvorhersehbarer oder untypischer Gefahren, insbesondere durch ein Fehlverhalten Dritter, Sachschäden eintreten können.

Für Schädigung durch Personen, für die der Veranstalter nicht als dessen Gehilfen einzustehen hat, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Haftung des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist für den Ersatz jeglicher Sachschäden aufgrund vorhersehbarer oder sporttypischer Gefahren im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beweislast für das leicht fahrlässige Verschulden des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bei Sachschäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft die Schülerin bzw. den Schüler, bei beschränkter Geschäftsfähigkeit dessen gesetzliche Vertretung.